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BGH, 18.02.1955 - 3 StR 255/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
Auszug aus BGH, 18.02.1955 - 3 StR 255/54
Mag die Sachlage auch keinen Anlass zu besonders eingehenden Darlegungen im Urteil bieten, so ist doch keine Gruppe von Straftaten, sofern die Voraussetzungen der Strafaussetzung im übrigen vorliegen, von ihr schlechthin ausgenommen (BGHSt 6, 125).Im übrigen stehen die Fälle des § 23 Abs. 3 StGB, sofern sie zur gerichtlichen Überzeugung feststehen, der Strafaussetzung zur Bewährung kraft Gesetzes unter Ausschluss weiteren richterlichen Ermessens zwingend entgegen (BGHSt 6, 125), so dass die Strafkammer in einem solchen Falle von der Aussetzung absehen muss .